Lohnsteuerhilfe

 

steuerliche Beratung (begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG im Rahmen einer Mitgliedschaft):

Erstellung der Einkommensteuererklärung insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner einschließlich

  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheides
  • ggf. Einlegen von Einsprüchen bzw. Erhebung von Klage

Beratung und Antragstellung hinsichtlich

  • Lohnsteuerermäßigungen
  • Investitionszulage
  • Kindergeld
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung

Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich

  • Alterseinkünftegesetz
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • "Riester-Rente"
  • geringfügiger Beschäftigungen
  • Wahl der richtigen Steuerklasse
  • Abgeltungssteuer