Lohnsteuerhilfe
steuerliche Beratung (begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG im Rahmen einer Mitgliedschaft):
Erstellung der Einkommensteuererklärung insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner einschließlich
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
- ggf. Einlegen von Einsprüchen bzw. Erhebung von Klage
Beratung und Antragstellung hinsichtlich
- Lohnsteuerermäßigungen
- Investitionszulage
- Kindergeld
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
- Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung
Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmersparzulage
- Wohnungsbauprämie
- "Riester-Rente"
- geringfügiger Beschäftigungen
- Wahl der richtigen Steuerklasse
- Abgeltungssteuer